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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 07 | Kirchensteuer: Wahlrecht bei Pauschalierung der Lohn- und Einkommensteuer

Bei der Erhebung der Kirchensteuer kann in den Fällen der Pauschalierung jeweils zwischen einem vereinfachten Verfahren und einem Nachweisverfahren gewählt werden. Die Wahl zwischen diesen Verfahren kann der Pauschalierende sowohl für jeden Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum als auch für die jeweils angewandte Pauschalierungsvorschrift und darüber hinaus für die in den einzelnen Rechtsvorschriften aufgeführten Pauschalierungstatbestände unterschiedlich treffen.

Mit „Kirchensteuer bei Pauschalierung der Lohn- und Einkommensteuer” ist ein gleichlautender Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder überschrieben.

Entscheidet sich der Arbeitgeber zur Pauschalierung der Lohnsteuer, muss auch eine pauschale Kirchensteuer erhoben werden. Das gilt genauso bei der Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen nach § 37b EStG. Es besteht dabei ein Wahlrecht zwischen einem vereinfachten Verfahren und einem Nachweisverfahren. Bei dem vereinfachten Verfahren wird ein geringer Prozentsatz für alle Betroffenen berechnet, wogegen beim Nachweisverfahren die tatsächliche Konfessionszugehörigkeit berücksichtigt wird. Die Wahl zwischen diesen Verfahren kann der Pauschalierende sowohl für jeden Lohnsteuer-A...