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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 28 | Vermietung: Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen nahen Angehörigen

Der steuerlichen Anerkennung eines zwischen dem Sohn als Vermieter und seiner Mutter als Mieterin geschlossenen Mietvertrags steht es nach einem Urteil des FG Berlin-Brandenburg nicht entgegen, dass die Mietzahlung geleistet wird, indem die Mutter eine ihrem Sohn vor Beginn des Mietverhältnisses zugewandte Schenkung jeweils jährlich in Höhe der angefallenen Miete nebst Nebenkosten widerruft und ihren Rückforderungsanspruch gegen die Mietforderung des Sohnes aufrechnet.

Um die Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen nahen Angehörigen wird bei dem nächsten schwebenden Verfahren gestritten. Wie so oft geht es im Kern darum, ob die Vereinbarungen fremdüblich sind.

Im Streitfall hatte eine Mutter von ihrem Sohn ein Haus gemietet. Bereits vor dem Beginn des Mietverhältnisses hatte sie ihrem Sohn einen größeren Betrag – mehr als 100.000 € – geschenkt. Dabei war vereinbart worden, dass die Mutter die Schenkung jährlich bis zu einem Betrag in Höhe von 10.000 € durch eine schriftliche Erklärung bis zur ersten Dezemberwoche des jeweiligen Jahres widerrufen durfte, ohne dass eine Begründung erforderlich wäre. Im Mietvertrag wurde vereinbart, dass die Mietzahlung geleistet wird, indem die Mu...