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LSG Berlin-Brandenburg 08.04.2016 L 1 KR 325/15, NWB 48/2016 S. 3582

Sozialversicherungsrecht | Schätzung von Sozialversicherungsbeiträgen bei unvollständiger Lohnbuchhaltung

Kommt der Arbeitgeber seiner gesetzlichen Pflicht (§ 28f SGB IV) zu der für jeden Beschäftigten getrennten Führung und Aufbewahrung der entsprechenden Entgeltunterlagen nicht ordnungsgemäß nach und kann dadurch die Beitragspflicht oder -höhe nicht festgestellt werden, kann der prüfende Träger der Rentenversicherung Letztere zumindest dann, wenn sich diese nicht oder nicht ohne unverhältnismäßig großen Verwaltungsaufwand ermitteln lässt, auch schätzen. Diese Schätzung hat er (nur) zu korrigieren, wenn nachträglich die Versicherungs- und Beitragspflicht bzw. -freiheit festgestellt und die Höhe des Arbeitsentgelts nachgewiesen wurde (§ 28f Abs. 2 Satz 5 SGB IV). Unterbleibt dies, kommt eine (gerichtliche) Korrektur des Schätzungsbescheids allenfalls noch bei einer Unverhältnismäßigkeit der Schätzung in Betrach...