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Finanzgerichtsordnung | Zur Aufhebung der Vollziehung bei Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Kinderfreibeträge
Der nachträglich zur Veröffentlichung bestimmte lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ernstliche Zweifel i. S. des § 69 Abs. 2 und 3 FGO können auch verfassungsrechtliche Zweifel an der Gültigkeit einer dem angefochtenen Verwaltungsakt zugrunde liegenden Norm sein. (2) In diesem Fall kommt wegen des Geltungsanspruchs jedes formell verfassungsgemäß zustande gekommenen Gesetzes eine Aufhebung der Vollziehung nur in Betracht, wenn ein besonderes berechtigtes Interesse des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes vorliegt.