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Einkommensteuer | Erweiterung der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Mit Schreiben vom hat das BMF sein Anwendungsschreiben zur Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen ( BStBl 2014 I S. 75) umfassend überarbeitet.
Der Begriff „im Haushalt“ kann künftig auch das angrenzende Grundstück umfassen, sofern die haushaltsnahe Dienstleistung oder die Handwerkerleistung dem eigenen Grundstück dienen. Begünstigt sein können auch Hausanschlusskosten an die Ver- und Entsorgungsnetze. Die Voraussetzungen für eine Begünstigung bzw. für den Ausschluss von einer Berücksichtigung nach § 35a EStG für öffentliche Abgaben sind insbesondere in Rn. 22 des Anwendungsschreibens aufgeführt. Für ein mit der Betreuungspauschale abgegoltenes Notrufsystem, das innerhalb einer ...