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BMF 09.11.2016 IV C 8 - S 2296 b/07/10003 :008, NWB 48/2016 S. 3577

Einkommensteuer | Erweiterung der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Mit Schreiben vom hat das BMF sein Anwendungsschreiben zur Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen ( BStBl 2014 I S. 75) umfassend überarbeitet.

Anmerkung:

Der Begriff „im Haushalt“ kann künftig auch das angrenzende Grundstück umfassen, sofern die haushaltsnahe Dienstleistung oder die Handwerkerleistung dem eigenen Grundstück dienen. Begünstigt sein können auch Hausanschlusskosten an die Ver- und Entsorgungsnetze. Die Voraussetzungen für eine Begünstigung bzw. für den Ausschluss von einer Berücksichtigung nach § 35a EStG für öffentliche Abgaben sind insbesondere in Rn. 22 des Anwendungsschreibens aufgeführt. Für ein mit der Betreuungspauschale abgegoltenes Notrufsystem, das innerhalb einer ...