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Entwurf eines Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes – Hinweise für die Beratungs- und Verteidigungspraxis
[i]Baum, NWB 46/2016 S. 3440Die geplanten Regelungen des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (StUmgBG-E) vom wurden bereits von Baum in NWB 46/2016 S. 3440 dargestellt. An dieser Stelle soll aus Sicht der Beratung und Verteidigung auf die geplanten AO-Änderungen eingegangen werden.
I. Verschärfte Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen
[i]Anzeigepflicht nur einmalig?Die Anzeigepflicht gem. § 138 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO-E betreffend den Erwerb von Beteiligungen soll verschärft werden, indem bereits eine Beteiligungsquote von 10 % am Kapital oder Vermögen genügen soll. Fraglich ist, ob entsprechend der bisherigen Rechtslage eine Anzeigepflicht – von Sonderfällen abgesehen – nur besteht, wenn die Grenzen erstmalig erreicht oder überschritten werden (vgl. zur bisherigen Rechtslage und zu abweichenden Sonderfällen Brandis in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 138 AO Rn. 7 [Mai 2015]; Matthes in Kohlmann, Steuerstrafrecht, § 379 Rn. 109 [August 2016]). Da sich der Wortlaut des Abs. 2 AO-E im Übrigen nicht ändert, jedoch die neue – weitere – Anzeigepflicht gem. § 138 Abs. 3 AO-E, die Ausübung bestimmenden Einflusses auf sog. Drittst...