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NWB Nr. 48 vom Seite 3618

Formerfordernisse der Vergütungsvereinbarung gelten auch für den Schuldbeitritt

Jürgen F. Berners

[i]Berners, Praxiskommentar Steuerberatungsvergütungsverordnung, 5. Aufl. 2016, NWB Verlag Herne, ISBN: 978-3-482-51365-7Nach Ansicht des BGH IX ZR 208/15 NWB PAAAF-76504 gelten die Formerfordernisse für die Vergütungsvereinbarung auch für den Schuldbeitritt. Die Entscheidung erging zum RVG und ist auf § 4 StBVV entsprechend anzuwenden. Damit ist die Vereinbarung u. a. als Vergütungsvereinbarung oder vergleichbar zu bezeichnen, muss von anderen Vereinbarungen deutlich abgesetzt und in Textform verfasst sein.

I. Ausgangsfall

Ein Rechtsanwalt hatte mit seinem Mandanten eine Honorarvereinbarung (§ 3a Abs. 1 RVG) geschlossen. Die Vereinbarung sah vor, dass der Mandant anstelle der gesetzlichen Gebühren eine pauschale Vergütung in Höhe von 800 € einschließlich Umsatzsteuer zu zahlen hat. Am Ende der Vereinbarung wurde geregelt, dass der Mandant und die Beklagte gesamtschuldnerisch haften. Neben dem Mandanten unterzeichnete auch die Beklagte, die Dolmetscherin des Mandanten. Weiterhin regelten die Parteien, dass die vorzeitige Beendigung des Mandats durch den Mandanten den Vergütungsanspruch nicht berührt.

§ 3a Abs. 1 RVG lautet:S. 3619

„Eine Vereinbarung über die Vergütung bedarf der Textform. Sie muss als Vergütungsve...