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BFH  - I R 66/16 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: KStG § 8 Abs 7 S 1 Nr 2, KStG § 8 Abs 7 S 2, KStG § 34 Abs 6 S 4, KStG § 34 Abs 6 S 5, KStG § 8 Abs 3 S 2, KStG § 4 Abs 6 S 1 Nr 2

Rechtsfrage

Ist der mit dem Jahressteuergesetz 2009 eingeführte § 8 Abs. 7 KStG nach § 34 Abs. 6 Satz 4 und 5 KStG dann nicht rückwirkend anzuwenden, wenn in einer Eigengesellschaft Dauerverlustgeschäfte i. S. des § 8 Abs. 7 Satz 2 KStG und andere Tätigkeiten zusammengefasst worden sind, die im Rahmen eines Betriebs gewerblicher Art nach Verwaltungsauffassung nicht hätten zusammengefasst werden dürfen?

Dauerdefizitärer Betrieb; Verdeckte Gewinnausschüttung

Fundstelle(n):
VAAAF-86582

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