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BFH 13.07.2016 VIII R 47/13, StuB 22/2016 S. 874

Einkommensteuer | Besteuerung eines ausländischen sog. „Spin-off“

(1) Die Übertragung von Aktien im Rahmen eines US-amerikanischen „Spin-off“ führt grundsätzlich zu Kapitaleinkünften i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG. (2) § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG ist unter Fortführung der Rechtsprechung des NWB QAAAD-61762 (BFHE 232 S. 15) unionsrechtskonform dahingehend auszulegen, dass eine Einlagenrückgewähr auch von einer Gesellschaft getätigt werden kann, die in einem Drittstaat ansässig ist und für die kein steuerliches Einlagekonto i. S. des § 27 KStG geführt wird (Bezug: § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG; § 27 KStG; § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, § 155 FGO).

Praxishinweise

Gewinnanteile (Dividenden), Ausbeuten und sonstige Bezüge u. a. aus Aktien gehören gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG nicht zu den steuerbaren Kapitaleinnahmen, soweit sie aus Ausschüttungen einer Körperschaft stammen, für die Beträge aus dem steuerlichen Einlagekonto i. S. des § 27 KStG als ...