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BFH 17.08.2016 VII B 59/16, StuB 22/2016 S. 879

Vermutung des Vermögensverfalls bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach englischem Recht

Der Eintritt des Vermögensverfalls ist nach § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG auch dann zu vermuten, wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten nicht in Deutschland, sondern in einem anderen S. 880Mitgliedstaat der EU nach dessen Recht eröffnet worden ist (Bezug: § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG).

Praxishinweise

Die Bestellung ist nach dem Wortlaut des § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG zu widerrufen, wenn der Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte in Vermögensverfall geraten ist, es sei denn, dass dadurch die Interessen der Auftraggeber nicht gefährdet sind. Ein Vermögensverfall wird vermutet, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten eröffnet oder der Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte in das vom Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis (§ 26 Abs. 2 der InsO; § 882b der ZPO) ein...