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Bilanzberichtigung und Bilanzzusammenhang beim Bilanzposten „Eigenkapital“
(1) Die Korrektur eines fehlerhaften Bilanzansatzes in der Schlussbilanz des ersten Jahres, dessen Veranlagung noch geändert werden kann, setzt gem. nrkr. NWB RAAAF-74247 (BFH-Az.: IV R 19/16; EFG 2016 S. 997) voraus, dass sich der Bilanzierungsfehler zu diesem Zeitpunkt perpetuiert hat. (2) Zu Unrecht im Aufwandsjahr unberücksichtigte Sonderbetriebsausgaben eines Mitunternehmers bleiben auch in der Schlussbilanz des ersten noch „offenen“ Jahres unberücksichtigt, da sich dieser Bilanzierungsfehler in dem Bilanzposten „Eigenkapital“ nicht perpetuiert hat (Bezug: § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG).
(1) Das Urteil zeigt die Grenzen einer Bilanzberichtigung und der Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs auf. Beide Rechtsinstitute ermöglichen es nämlich ni...