Erlöserfassung von Abschlagszahlungen …
... Folgerungen aus der jüngeren Rechtsprechung
Fragen der Gewinnrealisierung gehören bis heute zu den zentralen Problembereichen der Rechnungslegung, die immer wieder für Kopfzerbrechen sorgen. Basis der bilanziellen Erfolgsrechnung bildet die wirtschaftliche Verursachung von Vorgängen des Wirtschaftens anstelle des Abstellens auf Zuflüsse und Abflüsse. Hohe Wellen hat die Entscheidung des VIII. Senats des geschlagen, nach der die Gewinnrealisierung bei Planungsleistungen eines Ingenieurs nicht erst mit der Abnahme oder Stellung der Schlussrechnung eintritt, sondern bereits dann, wenn der Anspruch auf Abschlagszahlung entstanden ist. Das nicht nur die Anwendung dieses BFH-Urteils bestätigt, sondern darüber hinaus eine Ausweitung auf alle bilanzierenden Unternehmen angeordnet, die Abschlagsrechnungen nach § 632a BGB stellen. Dies hat erhebliche Kritik im Schrifttum ausgelöst. Zwar hat das BMF das Schreiben weitgehend zurückgenommen, es bleiben jedoch Fragen offen. Abschlagszahlungen sind in vielen Branchen als wesentlicher Teil der Unternehmensfinanzierung von großer praktischer Bedeutung. Daher untersuchen Korte und Mujkanovic ab die Möglichkeiten und Voraussetzungen für eine gewinnrealisierende Erfassung von Abschlagszahlungen.
Förderungen der Elektromobilität
Mit dem „Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität im Straßenverkehr“ hat der Gesetzgeber wichtige Maßnahmen verabschiedet, die die Besteuerung des geldwerten Vorteils für die Nutzung und das Aufladen eines Elektrofahrzeugs im Betrieb erleichtern. Wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitern im Betrieb kostenlosen Ladestrom für ihr Elektrofahrzeug zur Verfügung stellen, ist dieser Vorteil ab 2017 steuerfrei. Dasselbe gilt auch für das Aufladen eines Firmenwagens im Betrieb. Neu geregelt wird auch die Verlängerung der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Elektrofahrzeuge auf zehn Jahre. Schumm stellt die Neuregelungen ab vor.
Kampf gegen Steuerumgehung mittels Briefkastenfirmen
Das BMF hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften ( Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz) veröffentlicht. Mit dem Gesetz sollen in erster Linie die Möglichkeiten inländischer Stpfl. zur Steuerumgehung mittels Briefkastenfirmen erschwert werden. Aufgrund eines erhöhten Entdeckungsrisikos soll auch eine präventive Wirkung eintreten. Kernpunkt des Gesetzentwurfs ist dabei die Schaffung von Transparenz über „beherrschende“ Geschäftsbeziehungen inländischer Stpfl. zu Personengesellschaften, Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen mit Sitz oder Geschäftsleitung in Staaten oder Territorien, die nicht Mitglieder der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelsassoziation sind. Schmittmann stellt in den Gesetzentwurf vor.
Patrick Zugehör
Fundstelle(n):
StuB 22/2016 Seite 1
NWB FAAAF-86505