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NWB direkt Nr. 47 vom Seite 1262

Erbschaftsteuerreform 2016 – Überblick über die gesetzlichen Neuregelungen aus Sicht der Praxis

Professor Dr. Swen Bäuml

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB QAAAF-86079 Der Bundesrat hat am der Neuregelung des Erbschaftsteuergesetzes zugestimmt. Die neue Fassung gilt für Erwerbe nach dem und bezüglich der Anpassung des § 203 BewG bereits ab dem .

Ausführlicher Beitrag s. .

Änderungen beim Verwaltungsvermögen

[i]Regel- und OptionsverschonungDie Verschärfungen gegenüber dem bisherigen Recht sind zahlreich. Wesentlicher Unterschied ist, dass Verwaltungsvermögen grundsätzlich keinerlei sachliche Steuerbefreiung i. S. der §§ 13a, 13b, 13c ErbStG bzw. § 28a ErbStG mehr erhält. Auch wenn die Regel- und Optionsverschonung dem Grunde nach erhalten bleiben, beziehen sie sich nur noch auf begünstigtes Betriebsvermögen. Ausnahmen hierzu sind ein bis zu 30 %iger Vorwegabschlag auf den Unternehmenswert für „typische“ Familienunternehmen, der eine anteilige Mitbegünstigung von Verwaltungsvermögen ermöglicht, sowie eine 10 %-Schmutzgrenze, die es erlaubt, Verwaltungsvermögen im Umfang von 10 % des begünstigungsfähigen Betriebsvermögensanteils ebenfalls mit zu begünstigen.

[i]Ergänzung des VerwaltungsvermögensAbgrenzungsschwierigkeiten bringt die Ergänzung des Verwaltungsvermögens um „sonstige typischerweise der privaten Lebensführung dienende Gegenstände“, wenn Handel, Herstellung, Verarbeitung ode...