Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH 14.07.2016 IX ZR 188/15, NWB 47/2016 S. 3512

Insolvenzrecht | Ratenzahlungsangebot und Insolvenzanfechtung

Wenn der Schuldner seinem Gläubiger erklärt, eine fällige Zahlung nicht in einem Zug erbringen und nur Ratenzahlungen leisten zu können, kann der Gläubiger allein aus diesem Umstand nicht zwingend darauf schließen, dass der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat.

Anmerkung:

Die subjektiven Tatbestandsmerkmale der Vorsatzanfechtung (§ 133 Abs. 1 InsO) können – weil es [i]Zur Vorsatzanfechtung Grewe/Lauscher, NWB 30/2015 S. 2237sich um innere, dem Beweis nur eingeschränkt zugängliche Tatsachen handelt – meist nur mittelbar aus objektiven Tatsachen hergeleitet werden. Soweit dabei Rechtsbegriffe wie die Zahlungsunfähigkeit betroffen sind, muss deren Kenntnis außerdem oft aus der Kenntnis von Anknüpfungstatsachen erschlossen werden. Der Kenntnis von der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit steht auch im Rahmen des § 133 Abs. 1 InsO die Kenntnis von Umständen gleich...