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BMF 04.11.2016 IV C 7 - S 3104/09/10001, NWB 47/2016 S. 3509

Bewertungsrecht | Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen für Stichtage ab

Mit Schreiben vom hat das BMF die Vervielfältiger bekanntgegeben, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG für Stichtage ab berechnet wird.

Anmerkung:

Der Kapitalwert ist nach der am veröffentlichten Allgemeinen Sterbetafel 2013/2015 des Statistischen Bundesamtes unter Berücksichtigung von Zwischenzinsen und Zinseszinsen mit 5,5 % errechnet worden. Der Kapitalwert der Tabelle ist der Mittelwert zwischen dem Kapitalwert für jährlich vorschüssige und jährlich nachschüssige Zahlungsweise.