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BFH 21.07.2016 X R 43/13, NWB 47/2016 S. 3506

Einkommensteuer | Sonderausgabenabzug für vom Erben nachgezahlte Kirchensteuer

Nach dem sind Zahlungen auf offene Kirchensteuern des Erblassers durch den Erben bei diesem im Jahr der Zahlung als Sonderausgabe abziehbar.

Anmerkung:

Das Finanzamt konnte weder beim Finanzgericht noch beim BFH mit seiner Auffassung durchdringen, dass Nachzahlungen des Erben auf die Kirchensteuer des Erblassers vom Sonderausgabenabzug ausgeschlossen sind. Für den BFH folgt dies ohne weiteres aus dem Gesetzeswortlaut des § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG, denn der Erbe hat eigene Aufwendungen geleistet und nimmt nicht nur einen Verlustabzug in Anspruch. Insoweit ist dieser Sachverhalt auch von dem Fall zu unterscheiden, der dem Großen Senat des BFH zur Vererblichkeit des Verlustabzugs vorgelegen hatte (, BStBl 2008 II S. 608). Darauf weist der Große Senat auch in seinen Entsc...