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BMF 15.09.2003 IV C 4 - S 0171 - 97/03, NWB 39/2003 S. 291

Abgabenordnung | gemeinnützigkeitsrechtliche Behandlung von Freiwilligenagenturen

Gemäß gilt für die gemeinnützigkeitsrechtliche Behandlung von Freiwilligenagenturen Folgendes: Eine Freiwilligenagentur ist eine Körperschaft, die Menschen für freiwilliges, unentgeltliches Engagement bei steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts qualifiziert und ihnen die entsprechenden Tätigkeiten vermittelt. Sie tritt auch unter anderen Bezeichnungen auf, z. B. Freiwilligenzentrum oder Ehrenamtsbörse. Freiwilligenagenturen können regelmäßig wegen der Förderung der Bildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO) als gemeinnützig behandelt werden, weil das Schwergewicht ihrer Tätigkeit in der Aus- und Weiterbildung der Freiwilligen liegt. Die Vermittlung der Freiwilligen in das gewünschte Betätigungsfeld ist ledigli...