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FG Köln Urteil v. - 3 K 1137/12 EFG 2016 S. 1933 Nr. 23

Gesetze: EStG § 3 Nr 40, EStG § 20 Abs 1 Nr 1 Satz 2, UmwStG § 4 Abs 7, AO § 171 Abs 10, KStG § 8 Abs 3 Satz 2, EStG § 3c Abs 2

Halbeinkünfteverfahren

Teilabzugsverbot nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG bei vgA

Leitsatz

1) Das Halb- bzw. Teilabzugsverbot nach § 3c Abs. 2 EStG kommt nicht zur Anwendung, wenn der Stpfl. keine durch seine Beteiligung vermittelten Einnahmen erzielt.

2) Zu den Einnahmen gehören auch vgA i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG.

3) Ist im Feststellungsbescheid bestandskräftig festgestellt, dass der Anteilseigner eine dem Halb- bzw. Teileinkünfteverfahren unterliegende verdeckte Gewinnausschüttung bezogen hat, kann der Anteilseigner der Anwendung des Teilabzugsverbots nicht entgegenhalten, tatsächlich habe keine vgA vorgelegen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2016 S. 2837 Nr. 47
BB 2016 S. 2901 Nr. 48
EFG 2016 S. 1933 Nr. 23
GmbH-StB 2017 S. 26 Nr. 1
YAAAF-86098

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