1) Das Halb- bzw. Teilabzugsverbot nach § 3c Abs. 2 EStG kommt nicht zur Anwendung, wenn der Stpfl. keine durch seine Beteiligung
vermittelten Einnahmen erzielt.
3) Ist im Feststellungsbescheid bestandskräftig festgestellt, dass der Anteilseigner eine dem Halb- bzw. Teileinkünfteverfahren
unterliegende verdeckte Gewinnausschüttung bezogen hat, kann der Anteilseigner der Anwendung des Teilabzugsverbots nicht entgegenhalten,
tatsächlich habe keine vgA vorgelegen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2016 S. 2837 Nr. 47 BB 2016 S. 2901 Nr. 48 EFG 2016 S. 1933 Nr. 23 GmbH-StB 2017 S. 26 Nr. 1 YAAAF-86098
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.