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BÜRO Nr. 11 vom Seite 21

Teilkostenrechnung: Zusatzaufträge und Preisuntergrenze

Dipl.-Kfm. Dipl.-Hdl. Bernt Schumacher; Reinbek

Im letzten Beitrag (siehe BÜRO 10/2016 S. 20) haben wir uns ausführlich mit den Grundlagen der Deckungsbeitragsrechnung beschäftigt. Als modernes Kostenrechnungssystem eignet sie sich in Industrie und Handel besonders zur Kalkulation und Kostenkontrolle, aber auch als Steuerungsinstrument für die Programm- und Absatzplanung. In diesem Beitrag steht die Programmplanung im Vordergrund. Dabei soll die Frage geklärt werden, ob sich Zusatzaufträge lohnen. Des Weiteren werden für die Sortimentspolitik mithilfe der Kalkulation auf Basis von Deckungsbeiträgen Preisuntergrenzen bestimmt.

Grundlagen

Die Differenz zwischen dem Verkaufspreis (p) und den variablen Stückkosten (kv) bezeichnet man als Deckungsspanne (d).

d = p – kv

Die Deckungsspanne sagt aus, wie hoch der Verkaufspreis eines Produktes sein muss, damit die variablen Stückkosten gedeckt sind, bzw. wie hoch die variablen Stückkosten höchstens sein dürfen, wenn der Preis feststeht. Mit jeder zusätzlichen Ausbringungsmenge wird ein zusätzlicher Beitrag zur Deckung der Fixkosten geleistet und natürlich zum Gewinn beigetragen. Das Produkt aus Deckungsspanne (d) und Verkaufsmenge (x) wird Deckungsbeitrag (D) genannt.

d • x = D

Der Gewinn (G) ergibt sich – wie wir wissen – aus der Differenz zwischen den Verkaufserlösen (

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