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Bezugskosten, Rücksendungen und Preisnachlässe
Der Bezug von Waren läuft nicht immer so reibungslos ab wie zunächst gedacht. Von Fall zu Fall muss schon einmal die Ware retourniert werden, manchmal reicht aber auch ein Preisnachlass, um einen kleineren Mangel zu versüßen. Der Nachlass kann sowohl auf der Einkaufs- als auch der Verkaufsseite notwendig werden. Die buchhalterische Behandlung solcher Fälle ist im Grunde kein Problem, genauso wenig wie die Buchung der Bezugskosten. Hier finden Sie einen kompakten Überblick.
Wareneinkauf und -verkauf
Das Konto Wareneingang (Kto.-Nr. 301) ist ein Aufwandskonto. Auf ihm werden die Nettoentgelte der Wareneinkäufe (also ohne Umsatzsteur) in Höhe der Einkaufspreise im Soll gebucht. Die gezahlte Mehrwertsteuer an den Lieferanten ist die Vorsteuer. Das Vorsteuer-Konto (Kto.-Nr. 140) ist ein Aktivkonto und stellt eine Forderung an das Finanzamt dar.
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S | 301 Wareneingang | H | |
Wareneinkäufe zu Einkaufspreisen im Geschäftsjahr |
Das Konto Warenverkauf (Konto-Nr. 801) ist ein Ertragskonto. Auf ihm werden die Nettoerlöse in Höhe der Verkaufspreise im Haben gebucht. Die von den Kunden empfangene Mehrwertsteuer ist die Umsatzsteuer, die an das Finanzamt abzuführen ist. Das Konto Umsatzsteuer (Kto.-Nr. 180) ist e...