Musterverträge und Schreibvorlagen
In Ihrer NWB Datenbank finden Sie in der Kategorie „Arbeitshilfen“ eine Vielzahl von praktischen Hilfen für Ihren Arbeitsalltag. Checklisten und Übersichten sind ebenfalls wichtige Bestandteile. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die knapp 400 Musterverträge und Schreibvorlagen. Zwei interessante Musterverträge (NWB DokID NWB WAAAE-74432) möchten wir Ihnen an dieser Stelle vorstellen.
Wo finde ich die Musterverträge und Schreibvorlagen in der Datenbank?
Zu einer Übersicht aller NWB Arbeitshilfen kommen Sie durch einen Klick auf das Arbeitshilfen-Icon auf der Startseite Ihrer NWB Datenbank. Über den Link „Alle Musterverträge und Schreibvorlagen“ gelangen Sie zu einer Gesamtübersicht.
Warengutschein/Tankgutschein
Verschiedene Arbeitgeber gewähren ihren Arbeitnehmern aus Gründen der Steuerersparnis Arbeitslohn in Form von Sachbezügen. Sie geben deshalb anstelle von Barlohn Warengutscheine an ihre Arbeitnehmer aus. Denn auf Warengutscheine findet die monatliche 44-€-Freigrenze bzw. bei Waren und Dienstleistungen aus dem Sortiment des Arbeitgebers der jährliche Rabattfreibetrag von 1.080 € Anwendung.
Voraussetzung ist allerdings, dass der Gutschein als Sachbezug und nicht als Barlohn zu behandeln ist. Die Unterscheidung zwischen Barlohn und Sachbezug ist nach der Art des arbeitgeberseitig zugesagten und daher arbeitnehmerseitig zu beanspruchenden Vorteils und nicht durch die Art und Weise der Erfüllung dieses Anspruchs zu treffen. Kann der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber nur eine „Sache“ beanspruchen, ist es unerheblich, ob der Arbeitgeber zur Erfüllung dieses Anspruchs selbst tätig wird oder dem Arbeitnehmer gestattet, auf seine Kosten die Sachen bei einem Dritten zu erwerben. Daher spielt es lohnsteuerlich auch keine Rolle, wenn der Arbeitnehmer selbst – und nicht der Arbeitgeber – Vertragspartner des die Leistung erbringenden Dritten ist.
Zum Zuflusszeitpunkt des Arbeitslohns bei der Ausgabe von Warengutscheinen vgl. R 38.2 Abs. 3 Satz 1 in den Lohnsteuer-Richtlinien (LStR).
Mehr zum Thema Sachbezüge sowie weiterführende Informationen im infoCenter in der NWB DokID NWB BAAAB-05698. Die Praxishinweise in der Schreibvorlage dienen dem besseren Verständnis und erläutern wesentliche Zusammenhänge. Bei der Textverarbeitung lassen sich die Praxishinweise ohne weiteres entfernen.
Fundstelle(n):
StuB 21/2016 Seite 3
NAAAF-85578