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NWB Nr. 46 vom Seite 3476

Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Aktuelle BFH-Rechtsprechung und Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen zu Anschaffungs- und Herstellungskosten

Alexander Rukaber

[i]Grundlagen „Erhaltungsaufwand und Herstellungsaufwand bei Baumaßnahmen“ NWB NAAAE-31472 Es vergeht kaum ein Jahr ohne Baumaßnahmen an vermieteten oder betrieblich genutzten Objekten. Steuerpflichtige, die umfangreiche Baumaßnahmen durchführen, rechnen fest mit einer entsprechenden Steuererstattung oder -ersparnis im Folgejahr, um weiterhin liquide für anstehende Instandsetzungen oder Modernisierungen an ihren Objekten zu sein. Die Frage, ob eine Behandlung der Kosten als sofort abzugsfähige Aufwendungen oder als Abschreibung auf bis zu 50 Jahre verteilt in Betracht kommt, ist für den Steuerpflichtigen meist elementar.Besondere Vorsicht ist ab dem Veranlagungszeitraum 2004 [i]Schießl, StuB 19/2016 S. 719bei dem Erwerb eines renovierungsbedürftigen Gebäudes geboten. Denn für Jahre ab 2004 wurde der anschaffungsnahe Herstellungsaufwand in § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG gesetzlich geregelt. Danach sind Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, stets als anschaffungsnahe Herstellungskosten zu behandeln, wenn die Aufwendungen ohne Umsatzsteuer 15 % der Gebäudeanschaffungskosten übersteigen. Bei dem Vorhaben, ein marodes Gebäude mit Vermietungsabsicht günstig zu erwerben, um die ans...