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Gewerbesteuer | Erweiterte Kürzung für eine grundstücksverwaltende, gewerblich geprägte Personengesellschaft – Vorlage an den Großen Senat
Dem Großen Senat des BFH wird gem. § 11 Abs. 2 FGO folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Ist einer grundstücksverwaltenden, nur kraft ihrer Rechtsform gewerbliche Einkünfte erzielenden Gesellschaft die sog. erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG auch dann nicht zu gewähren, wenn sie an einer grundstücksverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Personengesellschaft beteiligt ist (Bezug: § 9 GewStG; § 20 GewStDV; § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO; § 15 EStG).
Gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG tritt auf Antrag bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen oder daneben Wohnungsbauten betreuen oder Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen errichten und veräußern, anstelle der Kürzung gem. Satz 1 der Vorschrift (= 1,2 % des Einheitswerts des zum Betriebsve...BStBl 2011 II S. 367