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Einkommen-/Lohnsteuer | Gesetz zur Förderung der Elektromobilität
Der Bundesrat hat am 14. 10. 2016 dem Gesetz zur Förderung der Elektromobilität zugestimmt. Käufer von Elektro-Autos erhalten damit weitere Steuererleichterungen. Die seit dem 1. 1. 2016 geltende fünfjährige Steuerbefreiung bei erstmaliger Zulassung von E-Autos wird damit auf zehn Jahre verlängert (BR-Drucks. 523/16 (Beschluss). Hierzu wird weiter ausgeführt:
Auch das Aufladen privater Elektro- oder Hybridfahrzeuge im Betrieb des Arbeitgebers, das bislang als sog. geldwerter Vorteil versteuert werden musste, ist künftig steuerfrei.
Gleiches gilt auch für S-Pedelecs, also zulassungspflichtige Elektrofahrräder, die schneller als 25 km/h fahren können.
Zusätzlich wird die Überlassung von Ladevorrichtungen an Arbeitnehmer begünstigt. Die Steuerbefreiung des Ladestroms ...