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Einkommen-/Lohnsteuer | Pauschalversteuerung von Zuwendungen nach § 37b EStG; Ausübung und Widerruf des Wahlrechts
(1) Die Pauschalierungswahlrechte nach § 37b Abs. 1 Satz 1 EStG und nach § 37b Abs. 2 Satz 1 EStG können unabhängig voneinander ausgeübt werden. Sie sind aber jeweils einheitlich für sämtliche Sachzuwendungen an Nichtarbeitnehmer einerseits und sämtliche Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer andererseits wahrzunehmen. (2) Ausgeübt werden die Pauschalierungsmöglichkeiten nach § 37b Abs. 1 und Abs. 2 EStG durch Abgabe einer entsprechenden Lohnsteuer-Anmeldung gem. § 37b Abs. 4 Satz 1 EStG. (3) Die in § 37b EStG eingeräumten Wahlrechte sind widerruflich. (4) Der Widerruf ist durch Abgabe einer geänderten Pauschsteueranmeldung gegenüber dem Betriebsstättenfinanzamt zu erklären. (5) Die anderweitige Ausübung des Wahlrechts ist ein rückwirkendes Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO (Bezug: § 4 Abs. 5 Satz 1, § 37b, § 38, § 41a EStG; § 175 AO).
Gem. § 37b Abs. 1 Sat...