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Umsatzsteuer | Keine Nachreichung von Rechnungen in elektronischer Form für Vorsteuervergütung
Es ist durch EuGH- und BFH-Rechtsprechung geklärt, dass es sich bei der Antragsfrist für den Antrag im Ausland ansässiger Unternehmer auf Vorsteuervergütung (30. 9. des Folgejahres) um eine Ausschlussfrist handelt, so dass die nach § 62 UStDV dem Antrag beizufügenden Rechnungen nur ausnahmsweise unter den Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 110 AO) nachgereicht werden können. Hieran hat sich durch die Änderung des § 62 UStDV ab 2010, wonach die Rechnungen nicht mehr in Papierform, sondern elektronisch übermittelt werden müssen, nichts geändert (Bezug: § 18 Abs. 9 UStG 2005).
Eine Nachreichung von Rechnungen nach Ablauf der Ausschlussfrist als Voraussetzung für die Vorsteuervergütung kann ausnahmsweise dann zulässig sein, wenn ansonsten ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnism...BStBl 2007 II S. 430