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Nachträgliches Bekanntwerden, unzureichende Sachverhaltsaufklärung und Ermittlung durch das Finanzamt
(1) Die fehlende Anschaffung eines Pkw, für den eine Ansparrücklage gebildet wurde, ist gem. nrkr. NWB LAAAF-82041 (BFH-Az.: X R 22/16; EFG 2016 S. 1584) eine nachträglich bekannt werdende neue Tatsache i. S. von § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO, wenn das FA aufgrund widersprüchlicher Angaben in der Steuererklärung keine positive Kenntnis hiervon hatte. (2) Die fehlende weitere Sachverhaltsaufklärung durch das FA steht der Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO nicht entgegen, wenn die gebotene Anhörung im Rahmen des Einspruchsverfahrens nachgeholt wird. (3) Die Verletzung amtlicher Ermittlungspflichten steht der Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO nicht entgegen, wenn der Stpfl. die ihm obliegenden Mitwirkungs- bzw. Deklarationspflichten nicht ordnungsgemäßS. 834 erfüllt hat (Bezug: § 126 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2, § 173 Abs. 1 Nr...