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BFH | Berücksichtigung einer in den USA gezahlten Quellensteuer auf Versicherungsleistungen bei der Erbschaftsteuer
(1) Die vom Erwerber in den USA auf eine Versicherungsleistung gezahlte Quellensteuer (Federal Income Tax withheld) ist weder nach § 21 ErbStG noch nach den Vorschriften des DBA USA/Erb auf die deutsche Erbschaftsteuer anzurechnen. (2) Von der Versicherungssumme ist die einbehaltene Quellensteuer als Nachlassverbindlichkeit abzuziehen, wenn die Quellensteuer deshalb erhoben wird, weil in der Versicherungssumme unversteuerte Einnahmen des Erblassers enthalten sind. (3) Vom Erblasser herrührende S. 779Schulden können bei Erwerbern, die nicht Erben sind, als Nachlassverbindlichkeiten vom Erwerb abziehbar sein.
Der [i]Keine Anrechnung der ausländischen Steuer, aber ggf. Abzugsfähigkeit als vom Erblasser herrührende Schuldenim Inland lebende Kl. erhielt aus der Lebensversicherung eines US-Amerikaners (Erblasser) eine Todesfallsumme i. H. von ca. 463.000 USD ausgezahlt. Von der ...