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IWB Nr. 21 vom Seite 804

Die VPDG-Durchführungsverordnung in Österreich

Anpassung der Verrechnungspreisregelungen an BEPS- und EU-Vorgaben

Martin Hummer

Im Zuge der Umsetzung der BEPS-Aktion 13 wurde im August 2016 das österreichische Verrechnungspreisdokumentationsgesetz (VPDG) als Teil des Abgabenänderungsgesetzes 2016 (EU-AbgÄG 16) verkündet. Erstmals wurde damit für Wirtschaftsjahre ab dem in Österreich eine gesetzliche Dokumentationspflicht geschaffen. Gerade auf den Anpassungsbedarf bei einer schon bestehenden Transferpreisdokumentation soll im Folgenden der Fokus gelegt werden.

I. Die gesetzliche Dokumentationspflicht in Österreich

[i]Verpflichtung zum CbCR folgt den OECD-GrundsätzenFür eine multinationale Unternehmensgruppe ist ein länderbezogener Bericht (Country-by-Country Reporting) zu erstellen, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Wirtschaftsjahr gemäß dem konsolidierten Abschluss mindestens 750 Mio. € beträgt (§ 3 Abs. 1 VPDG). Zur Übermittlung des länderbezogenen Berichts ist im Regelfall die oberste Muttergesellschaft verpflichtet, wenn diese in Österreich ansässig ist, oder sonst eine in Österreich ansässige Geschäftseinheit, die in die Verpflichtungen einer obersten Muttergesellschaft eingetreten ist (§ 4 VPDG).

[i]Erlösschwelle für das Master File und das Local File liegt bei 50 Mio. €Eine in Österreich ansässige Geschäftseinheit einer multinationalen Unternehmensgruppe hat ein Master File sowie e...