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Neues Ruling-Verfahren für international tätige Unternehmen in Italien
Außerdem wichtiges Ruling für Großinvestitionen in italienische Unternehmen
Im Zuge der Steuerreform 2015 hat die Regierung in Ausübung der vom Parlament mit Gesetz Nr. 23 vom erhaltenen Vollmacht die verschiedenen Verfahren der verbindlichen Auskunft neu geregelt. Während mit dem Durchführungsgesetz Nr. 156 vom die Vorschriften für die Auskunftsverfahren bezüglich der 1.) Interpretation von Steuergesetzen, 2.) Nichtanwendung von spezifischen Antimissbrauchsbestimmungen, 3.) Bewertung von Sachverhalten im Hinblick auf eventuellen Rechtsmissbrauch oder Steuerumgehung und 4.) besonderen Beweisführung ergangen sind, sind mit dem Durchführungsgesetz Nr. 147 vom zur „Wachstumsförderung und Förderung der Internationalisierung der Unternehmen“ die Verfahren des „Rulings für international tätige Unternehmen“ und des „Rulings für Neuinvestitionen“ neu geregelt worden. Mit diesen beiden Verfahren befassen sich die folgenden Ausführungen.
I. Grundsätze der Entwicklung der Rulingvorschriften in Italien
[i]Reformen sollen die Rechtssicherheit verbessernMit der Neuregulierung des internationalen Ruling-Verfahrens wird laut Regierungsbericht beabsichtigt, international tätigen Unternehmen mehr Rechtssicherheit zu bieten und Italien als Investitionsstandort attraktiver zu gestalten. Auch...