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DRSC: Stellungnahme zu ED/2016/1
Der IASB hat am den Entwurf ED/2016/1 mit Änderungen an IFRS 3 und IFRS 11 veröffentlicht, zu dem der IFRS-Fachausschuss des DRSC am seine Stellungnahme ggü. dem IASB abgegeben hat. Während er die Änderungsvorschläge an IFRS 11 kritiklos unterstützt, werden die vorgeschlagenen neuen Prüfschritte zur Abgrenzung eines business im IFRS 3 teils negativ beurteilt. Die Vorschläge des ED werden in der jetzigen Form als zu wenig hilfreich angesehen ( „do not sufficiently help“). Der neue zweistufige screening test in IFRS 3.B8A sei ebenso ermessensbehaftet ( „do not enable an unambiguous application“) und beseitige die bestehende Unsicherheit in der Identifizierung eines business nicht.
Im ersten Schritt des Tests ist zu prüfen, ob sich der fair value des erworbenen Vermögens ...