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NWB Nr. 45 vom Seite 3369

Mindestlohn steigt – Bundeskabinett beschließt Mindestlohnanpassungsverordnung

[i] BMAS, Pressemitteilung vom 26. 10. 2016 Die gesetzliche Lohnuntergrenze steigt zum auf 8,84 € brutto je Zeitstunde. Das hat das Bundeskabinett am beschlossen. Die Anhebung des Mindestlohns beruht auf dem Beschluss der Mindestlohnkommission [i]Steinheimer/ Krusche, NWB 37/2016 S. 2806vom . Die Kommission hatte mit dem Mindestlohngesetz den Auftrag erhalten, erstmals zum über die Anpassung des Mindestlohns zu entscheiden und der Bundesregierung einen entsprechenden Vorschlag zu machen. Sie wird dies nun alle zwei Jahre tun. Die Mindestlohnkommission prüft, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Sie orientiert sich dabei nachlaufend an der Tarifentwicklung.