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LSG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - L 2 R 572/12

Gesetze: EStG § 22

Leitsatz

Leitsatz:

Gegenstand einer sog. Öffnungsklauselbescheinigung des Rentenversicherungsträgers zur Vorlage beim Finanzamt können nur Beiträge sein, aus denen auch Leistungen erbracht werden.

Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 14 Nr. 45
NWB-Eilnachricht Nr. 49/2016 S. 3651
EAAAF-85127

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