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Windkraftanlagen
Zahlungen im Zusammenhang mit der Grundstücksüberlassung
Die OFD Niedersachsen hat sich zur Frage der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Zahlungen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Windkraftanlagen auseinandergesetzt. In der Praxis bestehen dazu unterschiedliche Auffassungen, so dass die OFD-Verfügung zur Vereinheitlichung der Rechtsanwendung beitragen soll. Prinzipiell sind die Leistungen, die im Zusammenhang mit der Grundstücksüberlassung für eine Windkraftanlage stehen, umsatzsteuerfrei. Nur in Einzelfällen liegen steuerpflichtige Leistungen vor. Sofern die Leistungen steuerfrei sind, besteht allerdings die Möglichkeit zur Option.
Vertragliche Gestaltungen
Im Regelfall schließt der Grundstückseigentümer mit dem Betreiber der Windkraftanlage einen Vertrag über die Nutzung des Grundstücks ab. In diesem Vertrag verpflichtet sich der Grundstückseigentümer, dem Betreiber ein näher bezeichnetes Grundstück oder einen Grundstücksteil für den Bau und den Betrieb einer Windkraftanlage einschließlich notwendiger elektrischer Infrastruktur, Montageflächen sowie für die erforderlichen Zuwegungen und das Recht der windenergetischen Ausnutzung des Grundstücks zu überlassen. Üblich ist weiterhin, dass der Eigentümer beeinträchtigende Maßnahmen, d...