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BFH 22.03.2016 VIII R 24/12, BBK 21/2016 S. 1027

Steuerrecht | Abziehbarkeit für Raumkosten bei privater Mitveranlassung

Die Kosten für betriebliche Räume eines Selbständigen in seiner Mietwohnung sind nicht absetzbar, wenn die Räume in nicht unerheblichem Umfang privat genutzt werden. Es kommt nicht darauf an, ob die Räume als häusliches Arbeitszimmer anzusehen sind und damit der gesetzlichen Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG unterliegen. [i]Private Mitbenutzung ist stets schädlich Selbst wenn es sich nicht um ein häusliches Arbeitszimmer handeln würde, wäre eine nicht unerhebliche private Mitbenutzung der Räumlichkeiten schädlich; denn auch betriebliche Räume müssen ausschließlich bzw. nahezu ausschließlich betrieblich genutzt werden.

[i]Einstufung als häusliches Arbeitszimmer blieb offenIm Streitfall ging es um einen sog. Coach, der für seine Tätigkeit einen 37 m² großen Raum im Untergeschoss seiner Mietwohnung an etwa 20 Tagen im Jahr nutzte. Der Raum war mit einem Schreibtisch, einem Fli...