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Der Widerruf der Zulassung bei Vermögenslosigkeit kammergebundener Freiberufler
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB VAAAF-84586 Für kammergebundene Freiberufler, deren Zulassung wegen finanzieller Not in Gefahr gerät, gibt es Lösungsmodelle. Je eher man sie realisiert, desto größer sind die Erfolgsaussichten. Dazu die aktuelle Rechtsprechung.
Ausführlicher Beitrag s. .
NWB VAAAE-98625
[i]Konkrete Gefährdung von VermögensinteressenIn dieser Entscheidung ging es um die Darlegungs- und Beweislastverteilung zum Vermögensverfall zwischen Kammer und kammergebundenem Freiberufler. Nach der Rechtsprechung des BFH liegt die Darlegungs- und Feststellungslast dafür, dass trotz des nach § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBG zu vermutenden Vermögensverfalls wegen der Eintragung im Schuldnerverzeichnis die Interessen der Mandanten nicht gefährdet sind, bei dem vom Widerruf seiner Bestellung betroffenen Steuerberater. Nur wenn die gesetzliche Vermutung nach § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBG nicht greift, also in den konkreten Fällen des Vermögensverfalls wegen indizierter „ungeordneter“ wirtschaftlicher Verhältnisse, die eine Gefährdung der Interessen der Mandanten bewirken, ist dieser Vermögensverfall von der zuständigen Kammer nachzuweisen.
AnwZ (Brfg) 59/15 NWB FAAAF-69910
[i]Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids/ des Ausspruchs der WiderrufsverfügungEs ging ...