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NWB EV 11/2016 S. 369

Bilanzierung – Passivierung eines Darlehens mit steigenden Zinssätzen (BFH)

Für eine am Bilanzstichtag bestehende Darlehensverbindlichkeit mit steigenden Zinssätzen ist in der Bilanz grundsätzlich eine Verbindlichkeit oder eine Rückstellung wegen eines wirtschaftlichen Erfüllungsrückstandes auszuweisen. Diese Zinsverbindlichkeit ist grundsätzlich abzuzinsen.

Sachverhalt und Verfahrensgang: Die Klägerin (GmbH) erwarb im Streitjahr 2008 90 % der Anteile an der A-GmbH. Die Kaufpreisschuld der Klägerin wandelten die Vertragsparteien in ein Darlehen mit steigenden Zinssätzen ab. Die Klägerin bildete in ihrer Bilanz zum für die Zinsverpflichtung aus dem Darlehensvertrag eine Rückstellung. Das Finanzamt berücksichtigte als Rückstellung lediglich 10/12 des Betrages, der sich unter Zugrundelegung des für das erste Jahr der Darlehenslaufzeit festgelegten Zins...