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FG Rheinland-Pfalz 07.09.2016 1 K 2571/14, NWB 44/2016 S. 3293

Lohnsteuer | Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Hochschuldozenten

Das FG Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom entschieden, dass ein Hochschuldozent die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend machen kann.

Anmerkung:

Der Kläger ist Hochschuldozent (Fachbereich Chemie) an einer Universität in Rheinland-Pfalz. In dem Gebäude des Instituts steht ihm ein Laborraum zur Verfügung, der mit einem Schreibtisch, einem für das Stadtgebiet freigeschalteten Telefonanschluss und einem PC ausgestattet ist. Daneben nutzt der Kläger ein häusliches Arbeitszimmer mit einer Größe von rund 15 qm. Die mit seiner Einkommensteuererklärung geltend gemachten Aufwendungen für dieses häusliche Arbeitszimmer erkannte das Finanzamt nicht an, da der Kläger nicht auf das Arbeitszimmer angewiesen sei, weil ihm der Laborraum...