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FG Düsseldorf 20.09.2016 10 K 2412/13 E, NWB 44/2016 S. 3291

Einkommensteuer | Einmalentschädigung wegen Überspannung stellt Vermietungseinkünfte dar

Die anlässlich der Überspannung eines Grundstücks gezahlte Einmalentschädigung ist nach dem als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung steuerbar.

Anmerkung:

Der Kläger ist Eigentümer eines bebauten und selbst bewohnten Grundstücks. Anlässlich der Planung einer Hochspannungsleitung, welche genau über das Grundstück des Klägers führen sollte, wurde dem Kläger eine einmalig zu zahlende Gesamtentschädigung gewährt. Bei der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2008 ließ der Kläger den Vorgang unberücksichtigt. Nachdem das Finanzamt durch eine Kontrollmitteilung des Finanzamts für Groß- und Konzernbetriebsprüfung von dem Vorgang erfuhr, setzte es die Einkommensteuer 2008 herauf. Dabei wurden Einkünfte aus sonstigen ...