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Einkommensteuer | Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen nach einer Gewinnschätzung
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Der Steuerpflichtige trägt die Darlegungs- und Feststellungslast für die Investitionsabsicht gem. § 7g EStG i. d. F. des UntStRefG. (2) Die Durchführung einer Investition ist ein Indiz für die Existenz einer entsprechenden Investitionsabsicht. (3) Ein Finanzierungszusammenhang ist im Geltungsbereich des § 7g EStG i. d. F. des UntStRefG nicht mehr zu fordern S. 3291(Abweichung von früherer Rechtslage).
Das Urteil, dem dieselben Leitsätze wie der Entscheidung X R 15/14 NWB JAAAF-84765 vorangestellt sind, ist mit dem Zusatz „teilweise Parallelentscheidung zu X R 15/14“ versehen. Der Sachverhalt unterscheidet sich denn auch insoweit von dem Tatbestand der Parallelentscheidung, als es hier um die Inanspruchn...