Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Zur Abgrenzung von Eigengeschäft und Vermittlung beim Verkauf von Telefonkarten
Wer als Unternehmer auf eigene Rechnung Telefonkarten erwirbt und diese an seine Kunden veräußert, kann nach dem auch dann selbst eine Telekommunikationsleistung ausführen, wenn er nach seinen AGB lediglich als Vermittler auftreten will.
Die Klägerin verkaufte von verschiedenen inländischen Telefonanbietern erworbene Telefonkarten an gewerbliche Abnehmer. Nach den von diesen zu akzeptierenden Geschäftsbedingungen war sie Vermittler. Der BFH hatte Bedenken, dem – wie das Finanzgericht – bei der Umsatzbesteuerung zu folgen, weil die Telefonkarten weitgehend keinen Bezug zum Namen der Telefonanbieter erkennen ließen, die Klägerin die Karten von den Anbietern vorbehaltlos erwarb und keine Provisionsabrechnung mit diesen...