Prüfungstrainer Zwischenprüfung für Kaufleute für Versicherungen und Finanzen
2. Aufl. 2016
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Die Zwischenprüfung
Was sagt die Prüfungsordnung?
Die Zwischenprüfung ist laut § 8 Abs. 3 der Ausbildungsordnung für Kaufleute für Versicherungen und Finanzen schriftlich anhand praxisbezogener Aufgaben oder Fälle in maximal 180 Minuten durchzuführen. In der Praxis sind 120 Minuten reale Prüfungszeit üblich.
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 Berufsbildungsgesetz Voraussetzung für eine Anmeldung zur Abschlussprüfung.
Allerdings hat das Ergebnis dieser Prüfung keinen Einfluss auf die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses oder das Ergebnis der Abschlussprüfung. Sie dient lediglich dem Auszubildenden und den Ausbildenden (Betrieb und Berufsschule) als Lernstandskontrolle.
Die Zwischenprüfung besteht laut Ausbildungsordnung aus den Bereichen
Arbeitsorganisation und Kommunikation
Dienstleistungen in der Versicherungswirtschaft
Wirtschafts- und Sozialkunde,
die in den ca. 60 Aufgaben gemischt werden.
Bei der IHK sind überwiegend Multiple-Choice-Fragen (Auswahl aus vorgegebenen Antworten) sowie einige individuelle Berechnungsfragen in Bereich b) üblich.
Aus welchen Wissensgebieten können Aufgaben gestellt werden?
Arbeitsorganisation und Kommunikation
Arbeits- ...