Antrag auf Vorsteuervergütung; Ablehnung des Antrags aufgrund fehlenden Nachweises der Unternehmereigenschaft
Leitsatz
Die Stpfl. ist ihrer Nachweispflicht bzgl. der Unternehmereigenschaft nicht nachgekommen, denn die vor ihr vorgelegten Bescheinigungen
erfüllen die notwendigen Voraussetzungen nicht. Die Bescheinigung der Steuerverwaltung Hongkongs deckt nicht den streitigen
Vergütungszeitraum ab. Die weitere Bescheinigung deckt zwar den entsprechenden Vergütungszeitraum ab, allerdings genügt auch
diese Bescheinigung nicht den inhaltlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Unternehmerbescheinigung i.S.d. Vorsteuervergütungsverfahrens,
denn aus beiden inhaltsgleichen Bescheinigungen geht gerade nicht hervor, dass die Stpfl. als mehrwertsteuerpflichtiger Unternehmer
in Hongkong registriert ist.
Fundstelle(n): EFG 2016 S. 1746 Nr. 20 QAAAF-84553
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