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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 3 R 659/13

Der am 00.00.1911 geborene Versicherte Q O bezog von der Klägerin Altersruhegeld mit einem Zahlbetrag in Höhe von 327,62 EUR. Er verstarb am 27.09.2011. Die Rente für den Monat Oktober 2011 gelangte noch zur Auszahlung. Den Versicherten betreffende Nachlassvorgänge konnten nicht ermittelt werden (Auskunft des Amtsgerichts S vom 03.01.2012).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
QAAAF-84498

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