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BFH 12.05.2016 IV R 27/13, StuB 20/2016 S. 796

Anerkennung einer atypisch stillen Gesellschaft mit einem minderjährigen Familienangehörigen

(1) Der Gesellschaftsvertrag über die Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft mit einem minderjährigen Familienangehörigen bedarf der Mitwirkung eines Ergänzungspflegers, wenn der Gesellschaftsvertrag zulasten des Minderjährigen auch rechtliche Nachteile wie ein Wettbewerbsverbot und eine Vertragsstrafe enthält. (2) Der Empfangsbevollmächtigte einer atypisch stillen Gesellschaft bzw. einer ähnlichen Innengesellschaft ist in dem finanzgerichtlichen Verfahren betreffend die Gewinnfeststellung nach § 48 Abs. 2 FGO klagebefugt und muss zu diesem Verfahren notwendig beigeladen werden (Bezug: § 179 Abs. 1, § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO; § 2, § 106, § 107, § 108 Abs. 1, § 181, § 1629 Abs. 1 Satz 1, § 1795 Abs. 2, § 1909 BGB; § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG 2002; § 48 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1, Abs. 2, § 123 Abs. 1 Satz 2, § 60 Abs. 3 FGO).

Praxishinweise

Vereinbarungen, die ei...