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WP Praxis Nr. 11 vom Seite 276

Feststellung des Vorliegens von Insolvenzgründen

Grundsätze der Beurteilung nach IDW S 11

Prof. Dr. habil. Robin Mujkanovic

Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist ein einschneidendes Ereignis im Leben eines Unternehmens. Seit der großen Insolvenzrechtsreform ist das Insolvenzverfahren jedoch nicht mehr vorrangig auf die Abwicklung gerichtet, sondern soll ergebnisoffen sein und auch die Fortführung des gesundeten Unternehmens ermöglichen (§ 1 InsO). Voraussetzung für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist das Vorliegen eines der im Gesetz vorgegebenen Insolvenzgründe. Das IDW hat seine Verlautbarungen zur Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzgründen überarbeitet und in einem IDW S 11 zusammengeführt.

Gehrmann, infoCenter, Insolvenzverfahren NWB BAAAB-05672

Kernaussagen
  • Der berufsständische Standard IDW S 11 gewährt eine konzeptionell geschlossene Basis für die Überprüfung auf Vorliegen eines Insolvenzgrundes.

  • Der Standard ist dabei eher konservativ ausgerichtet und will ein Verschleppen der Insolvenz vermeiden.

  • Detailfragen sind weiterhin durch Rückgriff auf Rechtsprechung und Literatur zu klären.

I. Beurteilungsanlässe

[i]Wolf, Sanieren oder Hoffen? Anmerkung zum BGH-Urteil vom 12. 5. 2016 - IX ZR 65/14, StuB 15/2016 S. 589 NWB BAAAF-79277 Schmittmann, IDW Standard: Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen (IDW S 11) – Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung rechtssicher ermitteln, StuB 12/2015 S. 465 NWB CAAAE-93008 Meyer, IDW S 11 – Neuer Standard zur Beurteilung der Insolvenzreife, NWB 26/2015 S. 1930 NWB LAAAE-92341 Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens setzt das Vorliegen de...