Umsatzsteuer Kommentar
2024
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Einführung – Schweden
Schweden
Allgemeines
Die schwedische Umsatzsteuer (Mervärdesskatt – MOMS) entspricht in allen wesentlichen Positionen/Definitionen der MwStSystRL.
Lieferung/sonstige Leistung
Das schwedische Umsatzsteuergesetz definiert die Begriffe der Lieferung und sonstigen Leistung entsprechend den Vorgaben der MwStSystRL. Danach wird jede Übertragung von Gegenständen, durch die jemand in die Lage versetzt wird, wie ein Eigentümer über den Liefergegenstand zu verfügen, als Lieferung angesehen. Die sonstige Leistung ist negativ definiert, d. h. eine Leistung, die keine Lieferung ist, wird als sonstige Leistung (Dienstleistung) angesehen.
Werklieferung/Werkleistung/Bauleistung
Eine Lieferung zzgl. Montage wird auch in Schweden als einheitliche Werklieferung angesehen. Übereinstimmend mit der MwStSystRL ist als Ort der Lieferung bei Werklieferungen auch im schwedischen Umsatzsteuerrecht der Ort der Übergabe des fertigen Werkes festgelegt. Daher unterliegen in Schweden erbrachte Werklieferungen grundsätzlich der schwedischen Umsatzsteuer.
Verlagerungsverfahren/Reverse-Charge
Das schwedische Umsatzsteuerrecht sieht die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens zunächst einmal vor bei
in Schweden steuerbaren sonstigen Leistungen, die der „B2B-Grundregel“ (vgl...