Umsatzsteuer Kommentar
2024
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Einführung – Luxemburg
Luxemburg
Allgemeines
Die luxemburgische Umsatzsteuer (Taxe sur la valeur ajoutée – TVA) entspricht in allen wesentlichen Positionen/Definitionen den Vorgaben der MwStSystRL.
Lieferungen/sonstige Leistungen
Die Definition der Begriffe Lieferung und sonstige Leistungen entspricht in Luxemburg grundsätzlich den Vorgaben der MwStSystRL. Danach setzt eine Lieferung die Verschaffung der Verfügungsmacht an einem Gegenstand voraus.
Der Ort der Lieferung liegt dann in Luxemburg, wenn sich der verkaufte Gegenstand zum Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht in Luxemburg befindet oder die Beförderung oder Versendung des Gegenstands in Luxemburg beginnt.
Abweichungen können sich bei Lieferungen im Rahmen von Reihengeschäften ergeben.
Auch im luxemburgischen Umsatzsteuerrecht ist der Begriff der sonstigen Leistung negativ definiert, d. h., dass alle steuerbaren Vorgänge, die nicht als Lieferungen gelten, sonstige Leistungen sind.
Werklieferung/Werkleistung/Bauleistung
Eine Lieferung zzgl. Montage wird auch in Luxemburg als Werklieferung angesehen. Als Ort der Lieferung ist im luxemburgischen Umsatzsteuerrecht der Ort der Übergabe des fertigen Werkes festgelegt. Daher unterliegen in Luxemburg erbrachte Werklieferungen...