Umsatzsteuer Kommentar
2024
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Einführung – Dänemark
Dänemark
Allgemeines
Die dänische Umsatzsteuer (Merværdiafgift – MOMS) entspricht in allen wesentlichen Positionen/Definitionen der MwStSystRL.
Lieferung/sonstige Leistung
Das dänische Umsatzsteuergesetz definiert die Begriffe der Lieferung und sonstigen Leistung entsprechend den Vorgaben der MwStSystRL. Danach wird jede Übertragung von Gegenständen, durch die jemand in die Lage versetzt wird, wie ein Eigentümer über den Liefergegenstand zu verfügen, als Lieferung angesehen. Die sonstige Leistung ist negativ definiert, d. h. eine Leistung, die keine Lieferung ist, wird als sonstige Leistung (Dienstleistung) angesehen.
Werklieferung/Werkleistung/Bauleistung
Eine Lieferung zzgl. Montage wird auch in Dänemark als einheitliche Werklieferung angesehen. Übereinstimmend mit der MwStSystRL ist als Ort der Lieferung bei Werklieferungen auch im dänischen Umsatzsteuerrecht der Ort der Übergabe des fertigen Werkes festgelegt. Daher unterliegen in Dänemark erbrachte Werklieferungen grundsätzlich der dänischen Umsatzsteuer.
Verlagerungsverfahren/Reverse-Charge
In Dänemark greift das Reverse-Charge-Verfahren zunächst einmal für
in Dänemark steuerbare sonstige Leistungen, die der „B2B-Grundregel“ (vgl. Art. 44 MwStSystRL, § 3a Abs. 2 UStG) unterliegen und von ausländischen Unternehmen er...